Infos für Mieter
Informationen für Mieterinnen und Mieter
Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Mietvertrag? Wie kündigen Sie ein bestehendes Mietverhältnis? Was passiert, wenn Sie sich einmal mit einer Mietzahlung verspäten? Und wie steht es um Ihr Haustier in der neuen Wohnung?
Hier finden Sie Informationen zu vielen häufig gestellten Fragen von Mieterinnen und Mietern unserer Objekte.
Sie finden keine passende Antwort auf Ihr Anliegen? Melden Sie sich gerne direkt bei uns über das unten angehängte Kontakformular.
Für die Ausstellung eines Mietvertrages benötigen wir folgende Unterlagen
- Selbstauskunft für MieterInnen
- Bescheinigung Über Mietschuldenfreiheit des Vorvermieters
- Kopie des Personalausweises/Reisepass
- Gehaltsnachweis der letzten drei Monate
- Bei RentnernInnen den Rentennachweis
- Bei Selbständigen Auskunft des/der SteuerberaterIn
Bei der Übergabe der Wohnung muss ein Zahlungsnachweis über die eingezahlte Kaution erbracht werden. Wenn zum Zeitpunkt der Übergabe die Kaution nicht angezahlt worden ist, können noch keine Schlüssel übergeben werden. Die Kautionszahlung ist in höchstens drei Raten möglich. Die Kaution wird von uns auf einem separaten Treuhand-Kautionskonto hinterlegt und verzinst.
Alternativ ist auch eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Kautionsversicherung möglich. Die erforderlichen Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe auszuhändigen.
Am Tag der Wohnungsübergabe begehen wir gemeinsam die Wohnung und halten den Zustand zum Übergabezeitpunkt schriftlich fest. Dieser dokumentierte Zustand gilt dann als Grundlage für die Übergabe bei Auszug. Art und Anzahl der ausgehändigten Schlüssel sowie alle Zählerstände werden ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten.
Zwischen Ihrem Kündigungseingang und dem Auszug vereinbaren wir einen Termin, um den dokumentierten Wohnungszustand aus dem Übergabeprotokoll mit dem aktuellen Zustand der Wohnung abzugleichen. Hierbei wird ggf. besprochen, ob und wenn ja welche Schönheitsreparaturen vor dem Auszug durch Sie erledigt werden können. Eventuelle Schäden werden andernfalls mit der Kaution verrechnet. Daher ist es sinnvoll, das Treffen vorab wahrzunehmen, damit Sie kleine Schäden selbst beheben und die gezahlte Kaution in voller Höhe zurückerhalten können. Die Schlüssel aus dem Übergabeprotokoll bei Einzug müssen mit der Anzahl der Schlüssel bei Auszug übereinstimmen.
Die Kündigungsfristen sind im Mietvertrag geregelt und einzuhalten. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats bei uns eingegangen sein. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und muss von allen Mieterinnen und Mietern unterschrieben werden, die den Mietvertrag geschlossen haben. Falls Sie geeignete Nachmieterinnen oder Nachmieter für die Wohnung vorschlagen, kann das die Weitervermietung vereinfachen. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, von Ihnen vorgeschlagene Nachmieterinnen oder Nachmieter zu akzeptieren.
Sofern innerhalb der dreimonatigen Kündigungsfrist kein ablösender Mietvertrag mit einer Nachmieterin oder Nachmieter zustande kommt, sind die bisherigen Mieterinnen und Mieter bis zum Kündigungsdatum weiterhin zahlungspflichtig.
Sollten Sie mit Ihrer Miete in Zahlungsrückstand geraten, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir können dann zusammen überlegen, wie wir mit dem Zahlungsrückstand umgehen können. Es ist nicht möglich, dass eine Zahlung unsererseits übersehen oder vergessen wird, daher werden wir früher oder später auf Sie zukommen. Es ist in jedem Fall besser, wenn Sie von sich aus auf uns zukommen und das Problem ansprechen.
Sollten weitere Personen in die Wohnung einziehen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Um die Aufnahme in den Mietvertrag zu bearbeiten, benötigen wir die o.g. Unterlagen für den Mietvertrag. Sollte es keine Einwände gegen die Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag geben, wird dem ursprünglichen Mietvertrag ein Nachtrag angehängt.
Die Nebenkostenabrechnung wird jährlich erstellt und listet alle entstandenen Kosten für die Bewirtschaftung eines Gebäudes auf. So haben Sie die Möglichkeit, genau nachzuvollziehen, welche Kosten für Ihre Wohnung angefallen sind. Die Gesamtkosten werden dann auf die einzelnen Parteien aufgeschlüsselt. Um die Gesamtkosten zu erfassen, müssen vorab alle Rechnungen für bspw. Gas, Wasser, Versicherung und Abfallbeseitigung eingegangen sein. Erst wenn alle Rechnungen der vergangenen Abrechnungsperiode eingegangen sind, kann die Nebenkostenabrechnung erstellt werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen bekommen Sie von uns Ihre Nebenkostenabrechnung für das zurückliegende Jahr im darauffolgenden Jahr.
Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern u.ä) zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt. Ob Tiere in Ihrer zukünftigen Wohnung erlaubt sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit uns. Von Tieren verursachte Schäden an der Wohnung können beim Auszug zum Einbehalt der Kaution führen. Daher ist es wichtig, dass Wohnung und Tier von der Größe und Ausstattung zueinander passen.
In jeder Wohnung gelangt ständig Wasserdampf in die Luft. Beim Duschen, Kochen, Wäsche aufhängen, beim Atmen usw. wird stetig Wasserdampf in den Raum abgegeben. Ein einzelner Mensch kann im Schlaf bis zu zwei Liter Wasser verlieren. Auch Tiere transpirieren dauerhaft Wasser an Ihre Umgebung. Wenn der Wasserdampf keine Möglichkeit hat, den Raum zu verlassen, wird er früher oder später wieder zu Wasser. Dabei schlägt sich der Dampf an den kältesten Stellen im Raum an der Wand als Feuchtigkeit ab. Die unausweichliche Folge davon ist Schimmelbildung. Daher ist es äußerst wichtig, die Feuchtigkeit durch Öffnen der Fenster aus der Wohnung zu lassen und so Schimmelbildung vorzubeugen. Hierbei ist Stoßlüften das Mittel der Wahl, d.h. die Fenster werden bei abgestellter Heizung für 10-15 Minuten komplett geöffnet. Stoßlüften ist deutlich besser, um die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen, als ein dauerhaft gekipptes Fenster.
Gerade Morgens sollten Sie daher einen vollständigen Luftaustausch in der Wohnung durch Stoßlüften herbeiführen.
Neben dem Lüften spielt das Heizen eine zentrale Rolle. Warme Luft ist in der Lage mehr Feuchtigkeit aufzunehmen als kalte Luft. Um die Luftfeuchtigkeit zu verringern, müssen alle Räume der Wohnung beheizt werden. Nur wenn die warme feuchte Luft regelmäßig durch kalte trockene Luft ausgetauscht wird, lässt sich Schimmelbildung nachhaltig verhindern.
Ein übersichtlichen Flyer zu dem Thema Lüften finden Sie hier.