Baumaschinen
Für viele Anlässe die passende Maschine
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Als zuverlässiger Partner für die Vermietung von Baumaschinen bieten wir Ihnen eine breite Palette an hochwertigen Geräten für alle Arten von Bauprojekten. Egal, ob Sie ein Bauunternehmer, Handwerker oder Privatperson sind, bei uns finden Sie die passende Maschine für Ihr Vorhaben. Wir legen großen Wert auf Qualität und Sicherheit. Damit sorgen wir dafür, dass alle unsere Maschinen regelmäßig gewartet und geprüft werden. So können Sie sich jederzeit auf unsere Geräte verlassen und sicher sein, dass Ihre Baustelle reibungslos läuft. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrem nächsten Bauprojekt helfen zu können. Kontaktieren Sie uns einfach und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Sie.
Kleines, wendiges und kraftvolles Allroundtalent für Ihr Vorhaben.
Vermietet wird ein Minibagger Volvo EC18E auf einem Tieflader. Der Bagger muss wie erhalten zurückgegeben werden. Ein leerer Tank oder eine Reinigung des Baggers werden gesondert berechnet. Der Tieflader mit Bagger wiegt 2630KG. Anbaugeräte inklusive: hydraulisch verstellbare Grabenräumschaufel 100cm Tiefenlöffel mit Zähnen 30cm

Tagespreis netto
100 €
Wochenendpreis netto
200 €
Kaution
250 €
Hin- und Rücktransport
50 € + 0,3 €/Km
Tagespreis: 7:00-18:00 Uhr, 8 Betriebsstunden Wochenendpreis: Freitag 7:00 Uhr - Montag 7:00 Uhr max. 20 Betriebsstunden Kaution: In Bar bei Übergabe sowie Führerschein oder Personalausweis Standort: Tolk / Selbstabholung möglich
Gewicht
1,81 t
Leistung
12 KW
Transportlänge
3,81m
Transporthöhe
2,54 m
Kettenbreite
23cm
Unterwagen verstellbar
99,5cm - 135cm
Tank
Diesel
Motoröl
10W-40 low ash
Hydrauliköl
Hydrauliköl HVLP(D) gem. DIN 51 524 AVIA FLUID HVD 1020
Vielseitig einsetzbarer 3 Seitenkipper mit elektrisch-hydraulische Steuerung!
Vermietet wird ein Humbaur Dreiseitenkipper mit zulässiger Gesamtmasse von 2,7 Tonnen. Der Hänger lässt sich elektrisch-hydraulisch kippen und hat eine Not-Handpumpe. Der Hänger wird mit Gitteraufsatz und Auffahrrampen vermietet.

Tagespreis Netto
50 €
Wochenendpreis Netto
120 €
Kaution
250 €
Hin- und Rücktransport
50 € + 0,3 €/KM
Tagespreis: 7:00-18:00 Uhr, 8 Betriebsstunden Wochenendpreis: Freitag 7:00 Uhr - Montag 7:00 Uhr max. 20 Betriebsstunden Kaution: In Bar bei Übergabe sowie Führerschein oder Personalausweis Standort: Tolk / Selbstabholung möglich
Zulässige Gesamtmasse
2700 KG
Leergewicht (ohne Gitter)
900 KG
Leergewicht (mit Gitter)
960 KG
Nutzlast (Ohne Gitter)
1800 KG
Nutzlast (mit Gitter)
1710 KG
Maße Ladefläche (L x B)
2,65 M x 1,50 M
Kehrmaschine für Jedermann, leicht und sicher in der Anwendung!
Vermietet wird eine angetriebene 1-achsige Kehrmaschine der Firma Güde Modell GKM 6,5. Sie ist ausgestattet mit einen 6,5 PS starken Benzinmotor und dazu sehr wendig und leicht zu bedienen. Mit 70KG Gewicht und dem Vorwärts-und Rückwärtsgang ist die Maschine gut zu führen.

Tagespreis Netto
25 €
Wochenendpreis Netto
50 €
Kaution
100 €
Hin- und Rücktransport
50 € + 0,3 €/Km
Tagespreis: 7:00-18:00 Uhr, 8 Betriebsstunden Wochenendpreis: Freitag 7:00 Uhr - Montag 7:00 Uhr max. 20 Betriebsstunden Kaution: In Bar bei Übergabe sowie Führerschein oder Personalausweis Standort: Tolk / Selbstabholung möglich
Gewicht
70 KG
Kehrbreite
60 cm
Gerätelänge
170 cm
Gerätehöhe
110 cm
Tank
Benzin
PS
6,5
Motoröl
SAE 10W-30 / SAE 10W-40
Rüttelplatte für Jedermann, leicht und sicher in der Anwendung!
Vermietet wird eine Rüttelplatte der Firma Scheppach Model HP 1100S. Sie ist betrieben durch einen 5,5 PS starken Benzinmotor, sehr wendig, leicht zu bedienen und sehr gut zu transportieren, weil der Rüttler mit Transportrollen ausgestattet ist. Geeignet für kleinerer Vorhaben.

Tagespreis Netto
20 €
Wochenendpreis Netto
50 €
Kaution
100 €
Hin- und Rücktransport
50 € + 0,3 €/Km
Tagespreis: 7:00-18:00 Uhr, 8 Betriebsstunden Wochenendpreis: Freitag 7:00 Uhr - Montag 7:00 Uhr max. 20 Betriebsstunden Kaution: In Bar bei Übergabe sowie Führerschein oder Personalausweis Standort: Tolk / Selbstabholung möglich
Gewicht
58 KG
Plattenbreite
35 cm
Plattenlänge
53 cm
Verdichtungstiefe
25 cm
Tank
Benzin
PS
5,5
Motoröl
SAE 10W-30 / SAE 10W-40
750KG Hänger - Fahren ohne Hängerführerschein
Vermietet wird ein Saris Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 750 Kg. Der Anhänger kann mit Führerschein Klasse B gefahren werden, also ist kein Anhängerführerschein notwendig.

Tagespreis Netto
15 €
Wochenendpreis Netto
40 €
Kaution
250 €
Hin- und Rücktransport
50 € + 0,3 €/Km
Tagespreis: 7:00-18:00 Uhr, 8 Betriebsstunden Wochenendpreis: Freitag 7:00 Uhr - Montag 7:00 Uhr max. 20 Betriebsstunden Kaution: In Bar bei Übergabe sowie Führerschein oder Personalausweis Standort: Tolk / Selbstabholung möglich
Zulässige Gesamtmasse
750 Kg
Leergewicht
360 Kg
Nutzlast
390 Kg
Maße Ladefläche (L x B)
2,5 M x 1,25 M
Tragfähiger Tieflader für sperrige Transporte!
Vermietet wird ein Unsinn Tieflader mit zulässiger Gesamtmasse von 3 Tonnen. Der Hänger ist mit verstellbaren Auffahrrampen und Stützen ausgestattet.

Tagespreis Netto
25 €
Wochenendpreis Netto
60 €
Kaution
250 €
Hin- und Rücktransport
50€ + 0,3 €/Km
Tagespreis: 7:00-18:00 Uhr, 8 Betriebsstunden Wochenendpreis: Freitag 7:00 Uhr - Montag 7:00 Uhr max. 20 Betriebsstunden Kaution: In Bar bei Übergabe sowie Führerschein oder Personalausweis Standort: Tolk / Selbstabholung möglich
Zulässige Gesamtmasse
3000 Kg
Leergewicht
820 Kg
Nutzlast
2180 Kg
Maße Ladefläche (L x B)
2,65 M x 1,50 M
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma Dörre Immobilien GmbH vermietet Baumaschinen und Geräte. Darüber hinaus bietet die Dörre Immobilien GmbH weitere Zusatzleistungen, wie z.B. Transporte, Versicherung etc. an. Dazu bedient sich die Dörre Immobilien GmbH als Vermieter verschiedener Lieferanten. Die nachfolgenden Bedingungen der Vermietung gelten ausschließlich im Verhältnis zum jeweiligen Mieter des Bauequipments.
§1 Geltung der Geschäftsbedingungen und Vertragsabschluss
- Die Vermietung von Fahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten und sonstigem Bauequipment erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn die Dörre Immobilien GmbH in Kenntnis derselben künftig eine Lieferung vorbehaltlos ausführt, ohne ihnen erneut zu widersprechen.
- Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestellung des Kunden und schriftliche Bestätigung von der Dörre Immobilien GmbH zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Dörre Immobilien GmbH ebenfalls schriftlich bestätigt worden sind. Wird nach schriftlicher Bestellung eines Mietgerätes der Vertrag durch den Mieter storniert, kann die Dörre Immobilien GmbH den Mietverlust in voller Höhe des vereinbarten Mietpreises geltend machen.
§2 Übernahme des Gerätes, Mängelrügen, Haftung
- Die Dörre Immobilien GmbH stellt das Mietgerät in einwandfreiem, betriebsfähigem, vollgetankten und sauberem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zur Abholung bereit. Mit der Abholung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen Verschlechterung auf den Mieter über. Wenn ein Hänger ausgeliehen wird, bestätigt der Mieter, dass er eine gültige Fahrerlaubnis zum Ziehen eines Hängers besitzt. Darüber hinaus versichert der Mieter, dass das ziehende Fahrzeug die angehängte Last und somit den Hänger ziehen darf. Sollte das Fahrzeug den beladenen Hänger nicht ziehen dürfen oder der Fahrer das Gespann nicht fahren, übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung.
- Der Mieter hat das Gerät bei der Übernahme auf betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich vor der Nutzung des Gerätes anzuzeigen .
- Bei der Nutzung erkennbare Mängel müssen, unverzüglich nach Erkennung des Mangels, schriftlich angezeigt werden . Das Gerät darf dann nicht weiter genutzt werden, um größeren Schaden zu vermeiden . Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge lässt die Dörre Immobilien GmbH auf seine Kosten die Behebung der Mängel vornehmen, wenn diese nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Mieters entstanden sind .
- Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von der Dörre Immobilien GmbH zu vertretenden Mangels, kann der Mieter für die Zeit des Ausfalls des Gerätes den Mietzins anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatz, Mangelfolgeschäden und außervertragliche Ansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen, die die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Dörre Immobilien GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Befindet sich die Dörre Immobilien GmbH in der Bereitstellung des Gerätes in Verzug, so kann der Mieter einen Verzögerungsschaden nur verlangen, wenn der Dörre Immobilien GmbH mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Fall kann der Mieter, statt eine Entschädigung zu verlangen, die Dörre Immobilien GmbH eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
- Die Dörre Immobilien GmbH ist berechtigt, dem Mieter an Stelle des vertraglich vereinbarten Gerätes ein funktionell annähernd gleichwertiges Gerät zur Anmietung zur Verfügung zu stellen.
§3 Nutzungszeit, Inbetriebnahme, Besichtigung
- Der Berechnung der Tagesmiete liegt die normale Nutzungszeit von bis zu acht Stunden pro Tag zugrunde. Bei Geräten ohne Betriebsstundenzähler gilt die Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes . Halbe Tage bedeuten eine Nutzungsdauer von maximal 4 Stunden und werden nur entweder von 8:00 - 12:00 Uhr oder von 12:30 bis 17:00 Uhr abgerechnet, damit die Geräte noch innerhalb der Öffnungszeiten zurück genommen werden können. Eine Tagesmiete endet nach maximal 8 Stunden Nutzung , spätestens aber am Folgetag um 8:00 Uhr. Sollte die Nutzungsdauer am Tag 8 Arbeitsstunden überschreiten so werden die mehr geleisteten Stunden mit jeweils 12,5% der Tagesmiete zusätzlich in Rechnung gestellt . Arbeitstage mit weniger als 8 Arbetsstunden können dabei nicht gegen gerechnet oder in Abzug gebracht werden. Sollte der Mietgegenstand nicht innerhalb der Öffnungszeiten zurück sein , ist der Vermieter berechtigt, Mietausfall geltend zu machen . Ausnahmen gelten nur, wenn diese bereits auf dem Mietschein schriftlich festgehalten wurden .
- Der Mieter darf das Mietgerät erst benutzen, wenn dieser die Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung inklusive aller Sicherheits- oder Gefahrenhinweise gelesen und verstanden hat. Sollte sich die Mietgeräte-Dokumentation nicht oder nicht vollständig bei dem Mietgerät befinden, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen. Die ordnungsgemäße Einweisung bestätigt der Mieter im Übergabeprotokoll oder einem vergleichbaren Dokument schriftlich.
- Die Dörre Immobilien GmbH ist jederzeit nach angemessener Vorankündigung berechtigt, ein Mietgerät während der normalen Geschäftszeiten beim Mieter oder am Einsatzort zu besichtigen, oder durch von ihm beauftragte sachverständige Dritte besichtigen zu lassen und auf seinen einwandfreien Zustand hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
§4 Mietberechnung, Nebenkosten, Kaution und Zahlung
- Die vereinbarte Miete versteht sich lediglich für das gemietete Gerät. Der Mieter hat zusätzlich zur Miete sämtliche Nebenkosten, insbesondere Kosten für Auf- und Abladen, Transport, Befestigung, Betriebsstoffe, Reinigung etc., jeweils zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Wenn nichts anderes Vereinbart wurde, ist die Miete im Voraus zu zahlen .
2) Die Dörre Immobilien GmbH ist berechtigt vom Mieter jederzeit nach Abschluss und vor der Beendigung eines Mietvertrages eine Sicherheit (Kaution) für die Vertragserfüllung durch den Mieter zu verlangen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Die Sicherheit wird nach Rückgabe des betreffenden Mietgerätes zur Rückzahlung fällig, wobei die Dörre Immobilien GmbH berechtigt ist, mit noch offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis bis zur Höhe der Kaution aufzurechnen. - Wird der Mietzins durch den Mieter nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, kommt er anderweitig in Zahlungsverzug oder liegt ein Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung, insbesondere Gefährdung des Eigentums an dem vermieteten Gerät, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Zahlungseinstellung vor, so ist die Dörre Immobilien GmbH berechtigt, das Gerät ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen. Hierzu hat der Mieter den Zutritt zu dem Gerät und dessen Abtransport zu ermöglichen. Die Rücknahme des Gerätes durch die Dörre Immobilien GmbH lässt die Vertragspflichten des Mieters unberührt. Die Dörre Immobilien GmbH behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
- Gegenüber den Ansprüchen der Dörre Immobilien GmbH ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung nur möglich, wenn der Gegenanspruch des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§5 Pflichten des Mieters, Verbot der Untervermietung
- Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln, insbesondere es vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
- Der Mieter wird die Dörre Immobilien GmbH unverzüglich informieren, sobald ein Instandsetzungsbedarf, gleich welcher Art, vorliegt. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Dörre Immobilien GmbH Reparaturen durchführen zu lassen, sowie Veränderungen an dem Mietgegenstand, insbesondere An-, Um- sowie Einbauten vorzunehmen oder Kennzeichnungen zu entfernen. Etwaige für den Einsatz der Mietsachen erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. Mietgeräte sind ohne Anmeldung (amtliche Kennzeichenpflicht) grundsätzlich nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dörre Immobilien GmbH, das angemietete Gerät unterzuvermieten oder auf andere Art und Weise Dritten zu überlassen.
- Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bedienung des gemieteten Geräts nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte erfolgt. Betriebsstoffe sind regelmäßig zu überprüfen und müssen den hierfür geltenden und dem Mieter zugänglich gemachten Vorschriften entsprechen und stets von einwandfreier Beschaffenheit sein. Der Mieter hat das Gerät außerhalb der Arbeitszeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen und für ausreichenden Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus zu sorgen.
- Erfolgt ein Zugriff Dritter auf die Mietsache (Beschlagnahme, Pfändung etc.), so ist der Mieter verpflichtet, dies der Dörre Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen und den Dritten darauf hinzuweisen, dass er lediglich Mieter ist. Die Interventionskosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei einer Verletzung der Benachrichtigungs- und Hinweispflichten hat der Mieter, den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Der Mieter hat bei allen Unfällen, Verkehrsunfällen und dem Abhandenkommen des gemieteten Gerätes, die Polizei hinzuzuziehen und die Dörre Immobilien GmbH unverzüglich zu informieren.
- Verletzt der Mieter die vorstehenden Pflichten, so ist er verpflichtet, der Dörre Immobilien GmbH den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
§6 Beendigung der Mietzeit, Kündigung und Rückgabe des Mietgegenstandes
- Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wird, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
2 ) Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindestmietzeit bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag. - Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters, der Vermögensverschlechterung oder wenn nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters wesentlich mindert, kann Dörre Immobilien GmbH den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und das gemietete Gerät ohne weiters auf Kosten des Mieters an sich nehmen. Dies gilt auch, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nach Abmahnung verletzt oder das gemietete Gerät nicht bestimmungsgemäß verwendet.
4) Bei Rückgabe des Mietgerätes ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem die festgestellten Mängel des Mietgegenstandes aufgenommen werden. - Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Dörre Immobilien GmbH berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters zu Reinigen bzw. Instand zu setzen. Für die Reinigung des Gerätes bei leichter Verschmutzung werden dem Mieter pauschal 20,00 €, bei starker Verschmutzung 50,00 € in Rechnung gestellt. Sollte das Gerät nicht vollgetankt zurückgegeben werden fallen pauschal 3€/Liter an, die nachgetankt werden müssen. Die Dörre Immobilien GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bei technischen Schäden vor.
§7. Haftung des Mieters, Haftungsbeschränkung, Selbstbeteiligung
- Bei Mietvertragsverletzungen, Schäden am Mietgegenstand oder Verlust des Mietgegenstandes haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Mieter ist verpflichtet, das Abhandenkommen eines Mietgerätes sowie eine Beschädigung an einem Mietgerät unverzüglich der Dörre Immobilien GmbH schriftlich zu melden.
- Bei Schäden an der Mietsache, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch - insbesondere durch Fehlbedienung und Überbelastung - sowie aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, hat der Mieter Schadensersatz in voller Höhe zu leisten.
- Bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters ist der Wiederbeschaffungswert der Mietsache in voller Höhe zu leisten.
- Wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart, so haftet der Mieter für jegliche Schäden an dem Mietgerät (gleichgültig, ob vom Mieter oder von Dritten verursacht) und für den Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit vollumfänglich. Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Mieter dem Vermieter hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen, unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Umfangs der Beschädigung. Versichert der Mieter das Mietgerät zu eigenen Gunsten, so tritt der Mieter bereits jetzt seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung an den Vermieter ab. Die Dörre Immobilien GmbH nimmt diese Abtretung an.
- Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist die Dörre Immobilien GmbH berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zu Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.
- Der Mieter hat die Möglichkeit, sich gegen die oben genannten Risiken abzusichern, in dem eine Haftungsbeschränkung abgeschlossen wird. Die Haftungsbeschränkung ist gesondert im Mietschein festzuhalten und wird auf Anfrage berechnet. Die Haftungsbeschränkung hat einen Selbstbeteiligung i.H.v 500€ bei Maschinenschäden, 200€ bei Glasschäden und bei Diebstahlschäden fallen 10% des Listenneuwerts an mindestens jedoch 500€ und maximal 10.000€. Die Haftungsbeschränkung schützt den Mieter vor folgenden Gefahren:
Innere Betriebsschäden
Bedienungsfehler
Konstruktionsfehler
Materialfehler
Ausführungsfehler
Versagen von Meß-, Schalt-, Regeltechnik
Über- oder Unterdrück
Kurzschluss
Überspannung Unfallschäden
Vandalismus Transportschäden
Erdrutsch
Feuer (FLEXA)
Diebstahl, ED und Raub
Unbefugter Gebrauch
Sturm und Hagel
Frost und Eisgang
Erdbeben
Überschwemmung
Glasbruch
Kabelkurzschluss
§8 Umsatzsteuerangaben und Datenschutz
- Der Mieter ist verpflichtet, seine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft durch Angabe seiner gültigen USt.-IdNr. (bei Ansässigkeit in der EU) oder bei Ansässigkeit im Drittland durch eine anderweitige Unternehmerbescheinigung einer ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen.
- Die Dörre Immobilien GmbH ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Mieters und Abholers werden für die Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung von der Dörre Immobilien GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.
§9 Sonstige Bestimmungen
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Dörre Immobilien GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von der Dörre Immobilien GmbH.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Schleswig. Das gilt auch für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Reglungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehen Lücke aufweist.